
Transparenzhinweis
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl in Bayern
(Bürgermeister, Gemeinderat, Stadtrat und Landrat) am 8. März 2026.
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Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:
Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).
Kontrollierende Einrichtung:
entfällt
Art der politischen Werbung:
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel
(Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Neutraubling.
Zeitraum der Veröffentlichung:
Voraussichtlich Dezember 2025 bis März 2026
Finanzierung:
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der CSU Neutraubling finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.
Druckdienstleister:
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Wir machen Druck GmbH, Backnang (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
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Flyeralarm GmbH, Würzburg (technische Nebendienstleistung, ohne Einfluss auf Inhalt oder Platzierung)
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.
Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.
Neutraubling, im Januar 2025
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Link zur EU-Verordnung: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/
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